Aufenthaltsgenehmigungen in Deutschland
Wohnen und Arbeiten in Deutschland.
Sie leben nicht wirklich in Deutschland, bis der Papierkram erledigt ist. Hier ist eine kurze Einführung in genau das, was Sie brauchen.
Bilder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Alle Ausländer von außerhalb der EU, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten (Aufenthaltstitel), von denen es jetzt zwei Arten. Unter bestimmten Umständen können Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie sich mit einem gültigen Visum in Deutschland aufhalten. Wenden Sie sich an die örtliche Ausländerbehörde, um weitere Informationen zu erhalten. (Es ist wichtig zu wissen, dass ein Visum nicht wirklich eine Aufenthaltserlaubnis ist. Visa werden in der Regel für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt, für einen ganz bestimmten Zweck, und haben in der Regel strenge Bedingungen in Bezug auf die Dauer des Aufenthalts sowie die Anzahl der Male, die Sie verlassen können und wieder einreisen Deutschland über die Lebensdauer des Visums.)
Bürger aus einigen Ländern (einschließlich der USA, Kanada, Australien, Japan, Israel, Neuseeland und der Schweiz) dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und können im Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie aus keinem dieser Länder kommen, kann ein Visum von einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt werden. Es kann auch möglich sein, eine Aufenthaltserlaubnis direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land zu beantragen.
Die Regeln für das, was Sie brauchen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, kann etwas von Ort zu Ort variieren und nach Ihrem Status. Sie benötigen auf jeden Fall einen gültigen Reisepass, ein paar „biometrische“ Fotos, den Nachweis, dass Sie einen Wohnort haben, den Nachweis der Krankenversicherung und den Nachweis, dass Sie sich selbst ernähren können. Andere Dinge, die Sie möglicherweise benötigen, sind der Nachweis, dass Sie über eine kritische Fähigkeit verfügen, der Nachweis, dass Sie verheiratet sind, der Nachweis, dass Sie über unabhängige Mittel oder eine Rente verfügen, eine Gesundheitsbescheinigung und eine Verhaltensbescheinigung.
Wenn Sie sich für einen längeren Aufenthalt in Deutschland entscheiden, benötigen Sie eine Meldebescheinigung (Meldeschein), um Ihren Wohnsitz nachzuweisen. Sie erhalten es beim Einwohnermeldeamt, das für Ihre Gemeinde oder Ihre Nachbarschaft zuständig ist. (Möglicherweise müssen Sie vorher anrufen, um einen Termin bei der örtlichen Registrierungsstelle zu vereinbaren, oder online einen Termin vereinbaren.)
Die Registrierung ist eine einfache Sache, dorthin zu gehen und ein Formular auszufüllen. Sie werden wahrscheinlich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis sehen wollen, also haben Sie sie bei sich. Für diese Registrierung fallen keine Gebühren an.
Eine im Jahr 2015 verabschiedete neue Verordnung verlangt, dass Sie auch eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters oder Eigentümers haben, dass Sie tatsächlich an der Adresse wohnen, die Sie registrieren. Dieses Formular wird als Wohnungsgeberbestätigung bezeichnet und muss vom Vermieter oder Eigentümer Ihres Wohnsitzes ausgefüllt und unterschrieben werden. Eine PDF-Version des Formulars können Sie hier herunterladen.
Jedes Mal, wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands wechseln, egal ob Sie nebenan oder im ganzen Land umziehen, müssen Sie dies sowohl am alten als auch am neuen Wohnort dem Standesamt melden. Das ist keine Aktion gegen Ausländer. Auch die Deutschen müssen die Polizei auf dem Laufenden halten, wenn sie umziehen.
Die beiden Arten von Aufenthaltsgenehmigungen sind begrenzt (Aufenthaltserlaubnis) und unbegrenzt (Niederlassungserlaubnis). Die Niederlassungserlaubnis kann in der Regel erst nach mehrjährigem ununterbrochenem Aufenthalt oder bei Vorliegen bestimmter besonderer Voraussetzungen beantragt werden. Die eingeschränkte Genehmigung hat ein Ablaufdatum. Möglicherweise können Sie eine Verlängerung dieser Genehmigung beantragen, wenn sich das Ablaufdatum nähert.
Vielleicht schließen Sie sich einem Familienmitglied an, das bereits hier ist. Vielleicht möchten Sie hier studieren. Oder vielleicht haben Sie Anspruch auf Asyl. Solche Personen erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, es sei denn, es gibt einen guten Grund, sie nicht zu erteilen, z. B. ein Strafregister oder keine sichtbaren Unterstützungsmittel.
Oder vielleicht möchten Sie hier arbeiten. Das macht die Dinge komplizierter. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, einer Kategorie, die die USA und Kanada umfasst, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen das Recht gibt, in Deutschland zu arbeiten. Obwohl die Arbeitslosigkeit in Deutschland niedriger ist als in den vergangenen Jahren, kann der Wettbewerb um bestimmte Arbeitsplätze hart sein, und es kann unter bestimmten Umständen schwierig sein, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Viel hängt davon ab, ob ein Job von einem deutschen, EU-Bürger oder anderen, die „Vorzugsbehandlung“ verdient haben, besetzt werden kann oder nicht. Wenn Ihnen ein Job von einem deutschen Unternehmen angeboten wurde, kann es Ihnen wahrscheinlich helfen, die notwendige Erlaubnis zu erhalten. Für diejenigen, die daran interessiert sind, selbstständig zu sein, ist es weiterhin möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, sofern Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Für mehr dazu lesen Sie den Artikel über die Gründung eines Unternehmens in Deutschland. Menschen aus EU-Ländern haben den Status von Deutschen, wenn es um Arbeit geht, und benötigen keine Sondergenehmigung.
Wenn Sie ein hochqualifizierter Fachmann sind oder über eine kritische Fähigkeit verfügen, verbessern sich Ihre Chancen, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, erheblich. Sie können sehr gut eine Aufenthaltserlaubnis und einen gut bezahlten Job bekommen. Die deutschen Einwanderungsgesetze sind darauf ausgerichtet, einen Umzug in das Land für Hochqualifizierte attraktiv zu machen.
Auch wenn sie nicht über kritische Fähigkeiten verfügen, gibt es bestimmte Fälle, in denen ein Nicht-EU-Bürger Arbeit suchen darf. Familienmitglieder von Personen mit kritischen Fähigkeiten können auch Arbeit suchen, auch wenn sie diese kritischen Fähigkeiten nicht teilen. Dies ist eine Maßnahme, um die begehrten Mitarbeiter anzuziehen.
Die Ausländerbehörde entscheidet in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit, ob die Arbeitserlaubnis erteilt wird oder nicht. Die Arbeitserlaubnis kann nur für einen bestimmten Job erteilt werden, nicht für die Beschäftigung im Allgemeinen.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Ab dem 1. September 2011 wurden deutsche Aufenthaltstitel nicht mehr in Form eines „Aufklebers“ in Pässe gesteckt. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden diese Haftetiketten durch eine elektronische Aufenthaltserlaubnis (eAT) im Kreditkartenformat ersetzt.
Die neuen Karten haben einen Chip, der biometrische Merkmale – ein Foto und zwei Fingerabdrücke – sowie andere Informationen enthält. Ein Foto wird ebenfalls auf der Karte angezeigt. Die zusätzlichen Informationen auf dem Chip können sowohl als elektronisches Ausweisdokument als auch als qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden.
Dies ist eine EU-Anforderung in dem Bemühen, Aufenthaltsgenehmigungen in den Mitgliedsländern zu standardisieren. Es soll auch „die Bindung zwischen dem Dokument und dem Dokumenteninhaber stärken.“ Darüber hinaus“ erhalten alle in Nichtmitgliedstaaten ansässigen Personen (einschließlich Säuglinge und Kinder) ihre eigenen elektronischen Aufenthaltstitel.“
Die praktischen Auswirkungen dieser neuen Anforderung bedeuten, dass Familienmitglieder „biometrische“ Fotos einreichen müssen und Personen über 6 Jahre die Ausländerbehörde besuchen müssen, um sich vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen Fingerabdruck machen zu lassen.
Diejenigen, die derzeit die Aufenthaltsgenehmigungen in ihren Pässen haben, müssen die neue Karte nicht sofort erhalten. Ihre Aufenthaltserlaubnis bleibt bis zum 30.April 2021 gültig. Wenn der Reisepass vor diesem Datum abläuft, wird die neue Karte bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
Laden Sie ein PDF herunter, in dem Sie mehr über die neue elektronische Aufenthaltserlaubnis erfahren.
Deutschland stellt ab sofort die neue Blaue Karte EU an hochqualifizierte, qualifizierte Nicht-EU-Bürger aus. Für weitere Informationen klicken Sie hier.