Bleichromat

ABSCHNITT 1. IDENTIFIZIERUNG

Produktname: Bleichromat

Produktnummer: Alle anwendbaren amerikanischen Elemente Produktcodes, z. B. PB-CRAT-02, PB-CRAT-03, PB-CRAT-04, PB-CRAT-05

CAS #: 7758-97-6

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung

Lieferantendetails:
Amerikanische Elemente
10884 Weyburn Ave.
Los Angeles, CA 90024
Tel.: +1 310-208-0551
Telefax: +1 310-208-0351

Notrufnummer:
Inland, Nordamerika: +1 800-424-9300
International: +1 703-527-3887

ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG VON GEFAHREN

Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
GHS08 Gesundheitsgefahr
Carc. 1B
H350 Kann Krebs verursachen.
Repr. 1A
H360 Kann die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen.
STOT RE 2 H373 Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Nieren und das Blut schädigen.
Expositionsweg: Oral.
Gefahren, die nicht anderweitig eingestuft sind
Keine Informationen bekannt.
Etikettenelemente
GHS-Etikettenelemente
Das Produkt ist gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS) klassifiziert und gekennzeichnet
Gefahrenpiktogramme

Gesundheitsgefahr - GHS08

GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H350 Kann Krebs verursachen.
H360 Kann die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen.
H373 Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Nieren und das Blut schädigen. Art der Exposition: Oral.
Sicherheitshinweise
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Spray nicht einatmen.
P281
Persönliche Schutzausrüstung nach Bedarf verwenden.
P308+P313 BEI Exposition oder Bedenken: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P314
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405
Speicher gesperrt.
P501
Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
WHMIS-Klassifizierung
D2A – Sehr giftiges Material, das andere toxische Wirkungen verursacht
Klassifizierungssystem
HMIS-Bewertungen (Skala 0-4)
(Gefahrstoffidentifikationssystem)
Gesundheit (akute Wirkungen) = 2
Entflammbarkeit = 0
Physikalische Gefahr = 1
Andere Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
PBT:
Nicht zutreffend.
vPvB:
Entfällt.

ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU INHALTSSTOFFEN

Chemische Charakterisierung: Stoffe
CAS# Beschreibung:
7758-97-6 Blei(II) chromat
Identifikationsnummer(n):
EG-Nummer: 231-846-0
Indexnummer: 082-004-00-2

ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen
Frischluftzufuhr. Bei Bedarf künstliche Beatmung durchführen. Patienten warm halten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit Wasser und Seife waschen und gründlich ausspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Augenkontakt
Geöffnetes Auge einige Minuten unter fließendem Wasser spülen. Dann konsultieren Sie einen Arzt.
Nach Verschlucken
Ärztlichen Rat einholen.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Hinweis auf eine eventuell erforderliche sofortige ärztliche Behandlung und Sonderbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 5. BRANDBEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN

Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Produkt ist nicht brennbar. Verwenden Sie Brandbekämpfungsmaßnahmen, die zum umgebenden Feuer passen.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Wenn dieses Produkt in einen Brand gerät, kann Folgendes freigesetzt werden:
Bleioxiddampf
Chromoxide
Hinweise für die Feuerwehr
Schutzausrüstung:
Atemschutzmaske tragen.
Vollständig schützenden undurchlässigen Anzug tragen.

ABSCHNITT 6. MAßNAHMEN BEI VERSEHENTLICHER FREISETZUNG

Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Notfallverfahren
Schutzausrüstung tragen. Halten Sie ungeschützte Personen fern.
Für ausreichende Belüftung sorgen
Umweltschutzmaßnahmen:
Material nicht ohne entsprechende behördliche Genehmigung in die Umwelt abgeben.
Verfahren und Material zur Eindämmung und Reinigung:
Kontaminiertes Material gemäß Abschnitt 13 als Abfall entsorgen.
Vermeidung sekundärer Gefahren:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung Siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG

Handhabung
Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
Kühl und trocken in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter vorsichtig öffnen und handhaben.
Hinweise zum Explosions- und Brandschutz:
Das Produkt ist nicht brennbar
Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lager:
Nicht zusammen mit organischen Stoffen lagern.
Von Metallpulvern fernhalten.
Weitere Informationen zu Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
Kühl und trocken in gut verschlossenen Behältern lagern.
Spezifische Endverwendung(en)
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 8. EXPOSITIONSKONTROLLEN / PERSÖNLICHER SCHUTZ

Zusätzliche Informationen zum Entwurf technischer Systeme:
Ordnungsgemäß funktionierende chemische Abzugshaube für gefährliche Chemikalien mit einer durchschnittlichen Gesichtsgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
Kontrollparameter
Komponenten mit Grenzwerten, die am Arbeitsplatz überwacht werden müssen:
7758-97-6 Blei(II) chromat (100,0%)
PEL (USA)
Langzeitwert: 0,005* mg/mÂ3
Oberer Grenzwert: 0.1** mg/mÂ3
*als Cr(VI) **als CrO3; siehe 29 CFR 1910.1026
REL (USA)
Langzeitwert: 0,001 mg/mÂ3
als Cr; Siehe Pocket Guide Apps. A und C
TLV (USA)
Langzeitwert: 0.05* 0.012** mg/mÂ3
*als Pb; BEI ; **als Cr
EL (Kanada) Langzeitwert: 0.05* 0.012** mg/mÂ3
AC = A2, IARC 2A; R; *als Pb;**als Cr
EV (Kanada) Langzeitwert: 0.012* 0.05** mg/mÂ3
*als Cr, **als Pb
Inhaltsstoffe mit biologischen Grenzwerten:
7758-97-6 Blei(II) chromat (100,0%)
BEI (USA) 30 μg/100 ml
Medium: Blut
Zeit: nicht kritisch
Parameter: Blei
10 μg/100 ml
Medium: Blut
Zeit: nicht kritisch
Parameter: Blei (Frauen im gebärfähigen Alter)
Zusätzliche Informationen:
Keine Daten
Expositionskontrolle
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien sollten befolgt werden.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Alle verschmutzten und kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Vor den Pausen und am Ende der Arbeit die Hände waschen.
Schutzkleidung separat aufbewahren.
Sorgen Sie für eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung.
Atemschutzausrüstung:
Bei hohen Konzentrationen geeignetes Atemschutzgerät verwenden.
Empfohlenes Filtergerät für den kurzfristigen Einsatz:
Verwenden Sie ein Atemschutzgerät mit Patronen vom Typ P100 (USA) oder P3 (EN 143) als Backup für technische Steuerungen. Es sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um festzustellen, ob luftreinigende Atemschutzmasken geeignet sind. Verwenden Sie nur Geräte, die gemäß den entsprechenden staatlichen Standards getestet und zugelassen sind.
Schutz der Hände:
Undurchlässige Handschuhe
Überprüfen Sie die Schutzhandschuhe vor jedem Gebrauch auf ihren ordnungsgemäßen Zustand.
Die Auswahl geeigneter Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von der Qualität ab. Die Qualität variiert von Hersteller zu Hersteller.
Material der Handschuhe
Nitrilkautschuk, NBR
Penetrationszeit des Handschuhmaterials (in Minuten)
480
Handschuhdicke
0,11 mm
Augenschutz:
Schutzbrille
Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.

ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

Informationen zu grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Informationen
Aussehen:
Form: Pulver
Farbe: Gelb
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
pH-Wert: Nicht zutreffend.
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 844 °C (1551 °F)
Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt
Sublimationstemperatur / Start: Nicht bestimmt
Entflammbarkeit (fest, gasförmig)
Nicht bestimmt.
Zündung temperatur: Nicht bestimmt
Zersetzung temperatur: Nicht bestimmt
Auto zündung: Nicht bestimmt.
Explosionsgefahr: Nicht bestimmt.
Explosionsgrenzen:
Untere: Nicht bestimmt
Obere: Nicht bestimmt
Dampfdruck bei 20 °C (68 °F): 0 hPa
Dichte bei 20 °C (68 °F): 6,3 g/cmÂ3 (52,574 lbs/gal)
Relative Dichte
Nicht bestimmt.
Dampfdichte
Nicht zutreffend.
Verdampfungsrate
Nicht anwendbar.
Löslichkeit in /Mischbarkeit mit Wasser bei 25 °C (77 °F): 0,000058 g/l
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
Viskosität:
dynamisch: Nicht zutreffend.
Kinematik: Nicht anwendbar.
Weitere Informationen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

Reaktivität
Keine Informationen bekannt.
Chemische Stabilität
Stabil unter empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / Zu vermeidende Bedingungen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung erfolgt keine Zersetzung.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Unverträgliche Materialien:
Organische Materialien
Metallpulver
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Bleioxiddampf
Chromoxide

ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

Informationen zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur akuten Toxizität für diesen Stoff.
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
Oral LD50 >12000 mg/kg (Maus)
Hautreizung oder -korrosion:
Kann reizen
Augenreizung oder -korrosion:
Kann reizen
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierenden Wirkungen bekannt.
Keimzellmutagenität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Mutationsdaten für diesen Stoff.
Karzinogenität:
Kann Krebs verursachen.
EPA-B2: Wahrscheinliches Humankarzinogen, ausreichende Evidenz aus Tierversuchen; unzureichende Evidenz oder keine Daten aus epidemiologischen Studien.
ACGIH A2: Verdacht auf Karzinogen beim Menschen: Der Wirkstoff ist bei Versuchstieren in Dosisstufen, nach Verabreichungsweg (en), Ort (en), histologischer(n) Art (en) oder nach Mechanismen, die für die Exposition des Arbeitnehmers als relevant erachtet werden, karzinogen. Verfügbare epidemiologische Studien sind widersprüchlich oder unzureichend, um
ein erhöhtes Krebsrisiko bei exponierten Menschen zu bestätigen.
NTP-K: Bekanntermaßen krebserregend: ausreichende Beweise aus Studien am Menschen.
(Inhalation) EPA-A: humanes Karzinogen: Ausreichende Beweise aus epidemiologischen Studien, um einen kausalen Zusammenhang zwischen Exposition und Krebs zu unterstützen.
(Inhalation) EPA-K: Bekannte menschliche Karzinogene.
(oral) EPA-D: Nicht klassifizierbar hinsichtlich der Kanzerogenität beim Menschen: Unzureichende Nachweise für die Kanzerogenität beim Menschen und bei Tieren oder es liegen keine Daten vor.
(oral) EPA-CBD: Halluzinogenes Potenzial kann nicht bestimmt werden.
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält tumorigene und/oder karzinogene und/oder neoplastische Daten für diesen Stoff.
Reproduktionstoxizität:
Kann die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen.
Spezifische Toxizität des Zielorgansystems – wiederholte Exposition:
Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Nieren und das Blut schädigen. Art der Exposition: Oral.
Spezifische Toxizität des Zielorgansystems – einmalige Exposition:
Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr:
Keine Wirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität:
Das Register der toxischen Wirkungen chemischer Stoffe (RTECS) enthält Daten zur Mehrfachdosis-Toxizität für diesen Stoff.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes ist nach unserem Kenntnisstand nicht vollständig bekannt.

ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN

Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Sehr giftig für Wasserorganismen
Zusätzliche ökologische Informationen:
Allgemeine Hinweise:
Material darf nicht ohne entsprechende behördliche Genehmigung in die Umwelt freigesetzt werden.
Das Produkt darf auch in kleinen Mengen nicht in das Grundwasser, den Wasserlauf oder die Kanalisation gelangen.
Gefahr für Trinkwasser, wenn auch nur kleinste Mengen in den Boden gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann lang anhaltende schädliche Auswirkungen auf Wasserorganismen haben.
Übertragung in die Umwelt vermeiden.
Sehr giftig für Wasserorganismen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht zutreffend.
vPvB:
Entfällt.
Sonstige unerwünschte Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

Abfallbehandlungsmethoden
Empfehlung
Konsultieren Sie die staatlichen, lokalen oder nationalen Vorschriften, um eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.

ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN

UN-Nummer
DOT, IMDG, IATA
UN3077
UN-Versandbezeichnung
DOT
Umweltgefährdende Stoffe, fest, n.a.g. (Blei(II) chromat)
IMDG, IATA
UMWELTGEFÄHRDENDE STOFFE, FEST, n.A.G. (Blei(II) chromat)
Transportgefahrenklasse(n)
DOT, IMDG
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Etikett
9
Klasse
9 (M7) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Etikett
9
IATA
Klasse
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
Etikett
9
Verpackungsgruppe
DOT, IMDG, IATA
III
Umweltgefahren:
Sonderkennzeichnung (ADR):
Symbol (Fisch und Baum)
Sonderkennzeichnung (IATA):
Symbol (Fisch und Baum)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
Warnung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
EMS-Nummer: F-A,S -F
Massengutbeförderung gemäß Anhang II von MARPOL73/78 und IBC-Code
Entfällt.
Transport/Zusätzliche Informationen:
DOT
Marine Pollutant (DOT):
No
UN „Model Regulation“:
UN3077, Environmental hazardous substances, solid, n.a.g. (Blei(II) chromat), 9, III

ABSCHNITT 15. REGULATORISCHE INFORMATIONEN

Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
GHS-Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS) klassifiziert und gekennzeichnet
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H350 Kann Krebs verursachen.
H360 Kann die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen.
H373 Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Nieren und das Blut schädigen. Art der Exposition: Oral.
Sicherheitshinweise
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Spray nicht einatmen.
P281
Persönliche Schutzausrüstung nach Bedarf verwenden.
P308+P313 BEI Exposition oder Bedenken: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P314
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405
Speicher gesperrt.
P501
Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
Nationale Vorschriften
Alle Bestandteile dieses Produkts sind im Chemikalieninventar der U.S. Environmental Protection Agency Toxic Substances Control Act aufgeführt.
Alle Bestandteile dieses Produkts sind in der Canadian Domestic Substances List (DSL) aufgeführt.
SARA Section 313 (specific toxic chemical listings)
7758-97-6 Blei(II) chromat
California Proposition 65
Prop 65 – Chemikalien, von denen bekannt ist, dass sie Krebs verursachen
7758-97-6 Blei(II) chromat
Prop 65 – Entwicklungstoxizität
Substanz ist nicht aufgeführt.
Prop 65 – Entwicklungstoxizität, weiblich
7758-97-6 Blei(II) chromat
Prop 65 – Entwicklungstoxizität, männlich
7758-97-6 Blei(II) chromat
Hinweise zur Verwendungsbeschränkung:
Arbeiter dürfen diesem gefährlichen Material nicht ausgesetzt werden. In bestimmten Fällen können die Behörden Ausnahmen machen.
Nur für technisch qualifizierte Personen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Dieser Stoff ist in der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (
SVHC) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) aufgeführt.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung sind zu beachten.
Stoff ist nicht aufgeführt.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig)
Stoff ist aufgeführt.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.

ABSCHNITT 16. WEITERE INFORMATIONEN

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die oben genannten Informationen gelten als korrekt, geben jedoch nicht vor, alles zu enthalten, und dienen nur als Leitfaden. Die Informationen in diesem Dokument basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand und sind im Hinblick auf entsprechende Sicherheitsvorkehrungen auf das Produkt anwendbar. Es stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar. American Elements haftet nicht für Schäden, die durch die Handhabung oder den Kontakt mit dem oben genannten Produkt entstehen. Weitere Verkaufsbedingungen finden Sie auf der Rückseite der Rechnung oder des Lieferscheins. COPYRIGHT 1997-2018 AMERIKANISCHE ELEMENTE. LIZENZIERT, UM UNBEGRENZTE PAPIERKOPIEN NUR FÜR DEN INTERNEN GEBRAUCH ZU ERSTELLEN.