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Die Vollmacht ermöglicht es einer Person, in bestimmten Fällen als Vollmacht für eine andere Person zu fungieren. Das Indiana Department of Revenue (DOR) benötigt ein Vollmachtsformular (POA-1), damit Kunden eine andere Person autorisieren können, auf ihre Informationen zuzugreifen.

Steuerzahler, die einen Vertreter bevollmächtigen, in ihrem Namen eine Vollmacht für staatliche Steuerangelegenheiten zu haben, müssen über ein ordnungsgemäß ausgefülltes POA-1-Formular verfügen, das DOR auf eine der folgenden Arten vorgelegt werden muss:

  • Per Post mit einer Hardcopy des Originals
  • Per Fax als Kopie des Originals

Sobald DOR das ordnungsgemäß ausgefüllte POA-1 erhalten hat, kann ein DOR-Mitarbeiter mit dem Vertreter über die spezifische Steuerart und den Zeitraum sprechen, die auf dem POA-1-Formular angegeben sind. Bitte beachten Sie, dass das POA-1-Formular nicht notariell beglaubigt werden muss.

Die Indiana Taxpayer Information Management Engine (INTIME) – DOR neue, 24/7, Self-Service-E-Portal ermöglicht Steuerersteller eine elektronische Vollmacht (oder ePOA) einreichen, um die Einrichtung einer POA Beziehung zu rationalisieren, wie in dieser Tabelle angegeben.

INTIME ermöglicht es Unternehmen und Einzelpersonen, Kontoinformationen und Korrespondenz online anzuzeigen, Steuerkonten zu registrieren, ihre Steuern online einzureichen und zu bezahlen. Durch INTIME, Steuerersteller haben auch den Zugang und die Funktionalität erhöht, einschließlich:

  • Zugriff zum Anzeigen und Verwalten mehrerer Kunden unter einem Login
  • Möglichkeit, Retouren einzureichen, Zahlungen zu leisten und den Datei- und Zahlungsverlauf für Kunden anzuzeigen
  • Möglichkeit zum Anzeigen und Beantworten der Korrespondenz für Kunden

INTIME ist unter intime.dor.in.gov/eServices . Weitere Informationen zum einmaligen Projekt von DOR zur Modernisierung unseres derzeitigen Steuersystems finden Sie unter Projekt NextDOR.

Kontakt und Mailinformationen:

Indiana Department of Revenue
Postfach 7230
Indianapolis, IN 46207-7230
Telefon: (317) 232-2240
Fax: (317) 615-2605
E-Mail: [email protected]

Vollmacht Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich das POA-1-Formular für meinen Kunden einreichen?

    Ja, Vertreter der Vollmacht (POA) können das POA-1-Formular für ihre Kunden einreichen. Der POA-Vertreter sollte überprüfen, ob alle Informationen ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben wurden.

  • Wenn ich das POA-1-Formular ausfülle, erhalte ich Kopien aller Briefe, die von der Abteilung an meinen Kunden gesendet wurden?

    Nein, das POA-1-Formular ermächtigt den POA-Vertreter nicht, dieselbe Korrespondenz zu erhalten, die von DOR an den Steuerzahler gesendet wurde. Durch Ausfüllen eines POA-1-Formulars kann DOR nur mit dem POA-Vertreter des Steuerpflichtigen sprechen.

  • Ich habe meinen Firmennamen in das POA-1-Formular eingegeben. Kann die Abteilung mit jedem sprechen, der in meiner Firma arbeitet?

    Nein, ein Unternehmen kann nicht auf dem POA-1-Formular vertreten sein. Laut Gesetz kann die Abteilung nur den Namen einer Person als POA-Vertreter akzeptieren. Die Abteilung akzeptiert kein POA-1-Formular, das keinen benannten POA-Vertreter eines Unternehmens hat.

  • Kann ich der Abteilung das POA-Formular des Internal Revenue Service senden, solange es die Indiana-Steuerarten auflistet?

    Nein, die Abteilung akzeptiert das POA-Formular des Internal Revenue Service nicht. Ein POA-1-Formular muss ausgefüllt werden.

  • Wann läuft die POA meines Kunden mit DOR ab?

    POAs verfallen nach fünf Jahren. Daher muss Ihr Kunde alle fünf Jahre die POA erneuern.