Milwaukee Federal Courthouse wird vorübergehend für die Öffentlichkeit geschlossen
Das US-Gerichtsgebäude in Milwaukee wurde vorübergehend für die Öffentlichkeit geschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Das US-Bezirksgericht des östlichen Distrikts von Wisconsin erließ eine allgemeine Anordnung, das Gerichtsgebäude von Montagabend bis mindestens zum 1. Mai zu schließen.
Agenturen im Gerichtsgebäude, einschließlich des U.S. District Court, U.S. Bankruptcy Court, U.S. Attorney’s Office, Wisconsin Federal Defender, U.S. Pretrial Services and Probation Office und U.S. Marshals Service sind noch in Betrieb.
Richter halten weiterhin Anhörungen persönlich oder telefonisch ab und erteilen Anordnungen, und Mitarbeiter anderer Agenturen setzen ihre zugewiesenen Aufgaben fort.
Während des Closings können die Parteien Dokumente elektronisch einreichen, indem sie sie in der externen Dropbox auf der Ostseite des Gebäudes (617 N. Jackson St.) hinterlegen oder an das Gericht senden. Es dürfen keine persönlichen Lieferungen an die Kammern eines Richters oder an das Büro des Gerichtsschreibers erfolgen.
In der Anordnung heißt es, das Gericht habe „vernünftige Alternativen“ zur Schließung des Gebäudes in Betracht gezogen, könne jedoch keine identifizieren, die Gesundheit und Sicherheit schützen würden.
Die Entscheidung fiel am selben Tag, an dem Gouverneur Tony Evers ankündigte, dass Wisconsin die Anordnung „Safer from Home“ erlassen würde, die nicht wesentliche Geschäfte schließt, Versammlungen jeglicher Größe verbietet und nicht wesentliche Reisen bis zum 24.
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