Präfekt

Präfekt, lateinisch Praefectus, Plural Praefecti, im alten Rom, jeder von verschiedenen hohen Beamten oder Richtern mit unterschiedlichen Funktionen.

In der frühen Republik wurde ein Präfekt der Stadt (praefectus urbi) von den Konsuln ernannt, um in Abwesenheit der Konsuln aus Rom zu handeln. Die Position verlor viel von seiner Bedeutung vorübergehend nach der Mitte des 4. Jahrhunderts v. Chr., als die Konsuln begannen, Prätoren zu ernennen, um in der Abwesenheit der Konsuln zu handeln. Das Amt des Präfekten wurde von Kaiser Augustus neu belebt und bestand bis spät in die Kaiserzeit fort. Augustus ernannte einen Präfekten der Stadt, zwei Prätorianerpräfekten (praefectus praetorio), einen Präfekten der Feuerwehr und einen Präfekten der Getreideversorgung. Der Präfekt der Stadt war für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in Rom verantwortlich und erwarb die volle Strafgerichtsbarkeit in der Region innerhalb von 100 Meilen (160 km) der Stadt. Unter dem späteren Kaiserreich war er für die gesamte Stadtregierung Roms verantwortlich. 2 v. Chr. ernannte Augustus zwei Prätorianerpräfekten, um die Prätorianergarde zu befehligen; Der Posten war danach normalerweise auf eine einzige Person beschränkt. Der Prätorianerpräfekt, der für die Sicherheit des Kaisers verantwortlich war, erlangte schnell große Macht. Viele wurden virtuelle Premierminister des Kaisers, Sejanus ist das Paradebeispiel dafür. Zwei andere, Macrinus und Philipp der Araber, eroberten den Thron für sich.

Um 300 n. Chr. leiteten die Prätorianerpräfekten praktisch die Zivilverwaltung des Reiches. Sie führten richterliche Befugnisse als Delegierte des Kaisers aus, organisierten Steuerabgaben und überwachten Provinzgouverneure. Sie kommandierten auch Truppen und dienten als Generalquartiermeister am Hof des Kaisers. Unter Kaiser Konstantin I. dem Großen (regierte 312-337) wurden die Prätorianerpräfekten ihrer militärischen Befehle beraubt, aber sie behielten ihre gerichtlichen und finanziellen Funktionen bei und blieben die höchsten Offiziere des Reiches.