Präsident von Haiti

Die Voraussetzungen für die Präsidentschaft sind in den Artikeln 136 bis 147, Teil von Kapitel III Abschnitt B der Verfassung von Haiti von 1987, festgelegt. Der Präsident hat keine Befugnisse außer denen, die ihm in der Verfassung zuerkannt werden.

Die Verfassung schreibt vor, dass der Präsident für die Achtung und Durchsetzung der Verfassung und die Stabilität der Institutionen, den ordnungsgemäßen Betrieb der Behörden, die Kontinuität des Staates, die Unabhängigkeit der Nation und die Integrität ihres Territoriums sorgt.

Wenn es eine Mehrheit im Parlament gibt, muss der Präsident einen Premierminister aus der Mehrheitspartei wählen; andernfalls wählt er einen nach Rücksprache mit den beiden Kammern des Parlaments. In jedem Fall muss die Entscheidung dann vom Parlament ratifiziert werden. Der Präsident beendet die Aufgaben des Premierministers, wenn die Regierung zurücktritt.

Der Präsident erklärt den Krieg und verhandelt und unterzeichnet Friedensverträge mit Zustimmung der Nationalversammlung und unterzeichnet alle internationalen Verträge, Konventionen und Vereinbarungen und legt sie der Nationalversammlung zur Ratifizierung vor. Der Präsident akkreditiert Botschafter und Sondergesandte ausländischer Mächte; erhält Akkreditierungsschreiben von Botschaftern ausländischer Mächte; und Exequaturs zur Anerkennung von Konsuln ausstellen.

Mit Zustimmung des Senats ernennt der Präsident den Oberbefehlshaber der haitianischen Streitkräfte, die haitianischen Polizeikräfte, Botschafter und Konsuln in ausländischen Staaten.

Mit Zustimmung des Ministerrates ernennt der Präsident der Republik die Generaldirektoren des öffentlichen Dienstes sowie die Delegierten und stellvertretenden Delegierten der Departements und Arrondissements.

Der Präsident ist auch das Oberhaupt der haitianischen Streitkräfte.

Der Präsident ratifiziert Gesetze und hat das Recht zu wählen, ob er ein Gesetz ratifiziert oder nicht.

Der Präsident konnte in allen res judica-Fällen Urteile vollstrecken oder vollstrecken, mit Ausnahme derjenigen, die von Richtern des Obersten Gerichtshofs vollstreckt wurden. Der Präsident kann jedoch keine Amnestie für nichtpolitische Gefangene gewähren.