UPass-Vereinbarung der Universität Waterloo

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DIESE VEREINBARUNG vom 28. Mai 2020.

ZWISCHEN:

DIE REGIONALGEMEINDE WATERLOO

Eigentümer und Betreiber von Grand River Transit („GRT“)

(im Folgenden als „Region“ bezeichnet)

– und –

WATERLOO UNDERGRADUATE STUDENT ASSOCIATION, betrieben von der FEDERATION OF STUDENTS, UNIVERSITY OF WATERLOO
(im Folgenden als „Föderation“ bezeichnet)

IN DER ERWÄGUNG, dass die Föderation und die Region das für beide Seiten vorteilhafte Programm Universal Transit Pass (UPass) erneuern möchten;

UND IN DER ERWÄGUNG, dass der Studentenverband und die Region die Bedingungen für die Bereitstellung eines UPass für berechtigte Studenten vereinbart haben (wie diese Bedingungen hier definiert sind);

UND IN DER ERWÄGUNG, DASS der Rat der Region die Unterzeichnung dieses Abkommens am 13.Mai 2020 genehmigt hat;

UND IN DER ERWÄGUNG, dass diese Vereinbarung gemäß den einschlägigen Richtlinien und Statuten der Föderation verwaltet wurde, wobei die Erneuerung des Universal Transit Pass (UPass) -Programms vom Studentenrat der Föderation am 9. Februar 2020 und in Übereinstimmung damit vom Verwaltungsrat der Föderation am 22. April 2020 genehmigt wurde.

NUN ALSO BEZEUGT DIESE VEREINBARUNG, dass in Anbetracht der Summe von EINEM ($ 1.00) DOLLAR, die von jeder der Parteien an die andere gezahlt werden, deren Erhalt und Hinlänglichkeit hiermit anerkannt wird, vereinbaren die Parteien Folgendes:

TEIL I – DEFINITIONEN

„Untergebrachter Student“ bezeichnet einen Studenten, dessen Aufnahme in das UPass-Programm beibehalten wurde, weil er die in Anhang „A“ dieser Vereinbarung festgelegten Kriterien erfüllt, wie vom Verband bewertet;

„Vereinbarung“ bezeichnet diese UPass-Vereinbarung zwischen der Region und der Föderation;

„Grundgebühr“ bezeichnet die Gebühr für einen (1) UPass pro berechtigtem Schüler pro Schuljahr, die von der Region erhoben wird;

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet die Bestimmungen dieser Vereinbarung und alle Informationen, die die Region dem Verband oder der Föderation der Region zur Förderung dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt oder offenlegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Studentenidentifikationsnummern oder „persönliche Informationen“, wie dieser Begriff im Municipal Freedom of Information and Protection of Privacy Act, RSO, definiert ist. 1990, c M.56, in der geänderten Fassung („MFIPPA“), aller berechtigten Studenten;

„Koop-Student“ bezeichnet einen Studenten, der derzeit in einem kooperativen Arbeitsverhältnis tätig ist;

„Berechtigter Student“ bedeutet alle Vollzeitstudenten, Koop-Studenten, Studenten außerhalb des Semesters und untergebrachte Studenten;

„Vollzeit-Fernstudent“ bezeichnet einen Studenten im Grundstudium (wie dieser Begriff im UW Undergraduate Calendar in der von Zeit zu Zeit geänderten Fassung definiert ist), der in einem akademischen Vollzeitprogramm eingeschrieben ist, das an den Standorten die University of Waterloo in der Region Waterloo, die auf dieses Programm zugreift, indem sie nicht physisch am Unterricht auf dem Campus teilnimmt;

„Vollzeitstudent“ bezeichnet alle Studenten, die als Vollzeitstudent im Grundstudium registriert sind (wie dieser Begriff im UW Undergraduate Calendar in der von Zeit zu Zeit geänderten Fassung definiert ist) und an einem akademischen Programm teilnehmen, das an Standorten der UW in der Region Waterloo verfügbar ist;

„BRT“ bedeutet Grand River Transit, das der Region gehört und von ihr betrieben wird;

„BRT Service“ umfasst regelmäßig geplante Buslinien, Specials und Expressdienste sowie sowie MobilityPLUS und ION Rapid Transit Service der Region zu allen Zeiten des regulären Betriebs;

„Off-Term Student“ bezeichnet einen Schüler, der im vorherigen Schuljahr ein Vollzeit- oder Teilzeitstudent war und der die Absicht gezeigt hat, sich im folgenden Schuljahr als Vollzeit- oder Teilzeitstudent anzumelden;

„Region“ bezeichnet die regionale Gemeinde Waterloo und umfasst GRT;

„Schulzeit“ bedeutet einen Zeitraum von vier (4) Monaten und wird das ganze Jahr über unabhängig als „Herbstsemester“ bezeichnet “ (1. September bis 31. Dezember), das „Wintersemester“ (1. Januar bis 30. April) und das „Frühjahrssemester“ (1. Mai bis 31. August);

„Schuljahr“ bedeutet den 1. September eines bestimmten Jahres bis zum 31. August des folgenden Jahres;

„UPass“ bedeutet eine gültige WatCard der University of Waterloo oder einen ähnlichen gültigen Ausweis, der von den Parteien einvernehmlich vereinbart wurde;

„UPass-Gebühr“ bedeutet die Gesamtgebühr des Verbandes für einen UPass pro berechtigtem Schüler pro Schuljahr, einschließlich der Grundgebühr;

„UPass-Arbeitsgruppe“ bezeichnet eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der:

  1. die Region;
  2. die Studentenschaft der Wilfrid Laurier Universität;
  3. die Wilfrid Laurier University Graduate Students’Association Inc.;
  4. die Föderation;
  5. die Graduate Student Association – University of Waterloo;
  6. das English Language Institute am Renison University College; und
  7. die Administratoren der Wilfrid Laurier University

, die mit der Verwaltung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem UPass-Programm und der Behandlung von dienstbezogenen Bedenken beauftragt sind, die auftreten, einschließlich, aber nicht beschränkt zu, Wartezeiten und die Anzahl der Fahrer, die an Bushaltestellen in Kernbereichen der Universität zurückgelassen wurden;

„UW“ bezeichnet die University of Waterloo; und

„WatCard“ bezeichnet einen von der UW ausgestellten elektronischen Studentenausweis oder eine andere von der Föderation und der GRT genehmigte Karte.

Bedingungen, die im UW Undergraduate Calendar in der von Zeit zu Zeit geänderten Fassung definiert sind, gelten für diese Vereinbarung, sofern von beiden Parteien nichts anderes bestimmt ist.

TEIL II – GEBÜHREN UND GEBÜHRENÄNDERUNGEN

Grundgebühr

Die Grundgebühr beträgt ab dem 1. September 2020 und dem 1. September 2021 105,50 USD und 113 USD.30 pro berechtigtem Schüler pro geltendem Schuljahr, beziehungsweise. Danach erhöht sich die Grundgebühr mit Wirkung zum 1. September jedes folgenden Schuljahres um 3,0%.

Der Klarheit halber wird die Grundgebühr vor der Indexierung für die Inflation für jedes Schuljahr während der Laufzeit dieser Vereinbarung wie folgt sein:

Datum des Inkrafttretens

Grundgebühr (unter der Annahme keiner Indexierung) Grundgebühr (unter der Annahme der maximalen jährlichen Indexierung)

01- Sep-2020

$105.50

01- Sep-2021

$113.30

01- Sep-2022

$118.97

01- Sep-2023

$124.91

01- Sep-2024

$131.16

01- Sep-2025

$137.72

Es wird vereinbart, dass die Grundgebühr zusätzlich zu einer vereinbarten inflationären Anpassung von der Föderation gemäß Teil VII dieses Abkommens an die Region zu zahlen ist.

Indexierung an die Inflation

Die GRT kann, wenn dies zumutbar ist, vom Verband die Indexierung der Grundgebühr verlangen, um einer Inflation Rechnung zu tragen, die über den vorstehenden Erhöhungssatz hinausgeht, was der Verband nicht unangemessen ablehnen darf. Normalerweise werden die verwendeten inflationären Anpassungen auf der Grundlage des von Statistics Canada ermittelten Gesamtverbraucherpreisindex (VPI) für Ontario ermittelt und dürfen 2,0% nicht überschreiten. Aus Gründen der größtmöglichen Sicherheit darf vor dem Schuljahr 2022 keine Indexierung erfolgen.

Überprüfung der Grundgebühr

Die Parteien vereinbaren, die Grundgebühr innerhalb von drei (3) Jahren nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung gemeinsam zu überprüfen, im Anschluss an eine geplante Überprüfung der GRT-Tarifpolitik, die einen UPass-Zielpreis empfiehlt, wie im GRT-Geschäftsplan dargestellt (der „UPass-Zielpreis“). Der Verband wird bei der Entwicklung der oben genannten GRT-Tarifpolitik konsultiert.

Darüber hinaus vereinbaren die Parteien nach der ersten Überprüfung der Grundgebühr innerhalb von drei (3) Jahren nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung, sich mindestens alle drei (3) Jahre danach während der Laufzeit dieser Vereinbarung zu treffen, um die Grundgebühr zu überprüfen.

UPass-Gebühr

Eine administrative Komponente der UPass-Gebühr kann vom Verband unter Benachrichtigung von GRT durchgeführt werden. Der Verband wird die UPass-Gebühr spätestens am 15.Mai eines jeden Schuljahres dem UW-Gouverneursrat zur Genehmigung im Rahmen der Gebührenordnung für Studenten vorlegen.

Es wird anerkannt, dass die Grundgebühr pro berechtigter Student nicht unbedingt der UPass-Gebühr entspricht. Der Verband bemüht sich, die Studierenden auf etwaige Unterschiede zwischen der Grundgebühr und der UPass-Gebühr aufmerksam zu machen.

TEIL III – IDENTIFIZIERUNG

Unbegrenzte Fahrerprivilegien

Als Gegenleistung für die Zahlung der UPass-Gebühr haben alle berechtigten Schüler gegen Vorlage eines gültigen UPass Anspruch auf unbegrenzte Fahrerprivilegien für bestehende BRT-Dienste; vorausgesetzt jedoch, dass alle berechtigten Schüler, denen beim Einsteigen ein akzeptabler Ausweis fehlt, den zu diesem Zeitpunkt geltenden regulären Fahrpreis zahlen und bei der eventuellen Vorlage eines UPass keinen Anspruch auf Rückerstattung dieser Zahlung haben.

WatCard

Die Parteien vereinbaren, dass die WatCard die primäre Methode zur Identifizierung von Studenten ist, die für das UPass-Programm in Frage kommen, und dass die WatCard elektronisch von der Tarifausrüstung der Region validiert wird.

Die Parteien werden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass das Tarifsystem der Region eine aktuelle Liste der WatCards der berechtigten Studenten führt. Die Parteien vereinbaren, dass Änderungen der WatCard-Berechtigung bis zu achtundvierzig (48) Geschäftsstunden dauern können, bis sie im Tarifsystem berücksichtigt werden.

Alle vorgeschlagenen Änderungen an den Identifizierungs- und Validierungssystemen bedürfen der gegenseitigen Zustimmung beider Parteien.

TEIL IV – TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Automatischer UPass für jedes Schulsemester für alle berechtigten Schüler

In jedem Schulsemester wird allen berechtigten Schülern ein UPass in Rechnung gestellt und sie erhalten automatisch einen UPass als Teil ihrer vom Verband verwalteten Nebengebühren.

Aus Gründen der Klarheit sind Vollzeit-Fernstudenten nicht zur Teilnahme am UPass-Programm berechtigt.

TEIL V – GÜLTIGKEITSDAUER

Ein UPass ist für ein (1) Schuljahr gültig.

Das erste Schulsemester, für das diese Vereinbarung gilt, ist das Herbstsemester 2020.

TEIL VI — DIENSTUNTERBRECHUNG

Erstattung an den Verband

Im Falle einer anhaltenden Unterbrechung des BRT-Dienstes, die ganz oder teilweise einen angemessenen Anteil der berechtigten Schüler betrifft und drei (3) volle Diensttage überschreitet, beschränkt sich die Haftung der Region auf eine Erstattung an den Verband auf der Grundlage eines Tagessatzes, der als aktuelle Grundgebühr dividiert durch die Anzahl der Tage im betroffenen Schuljahr und die Anzahl der volle Tage des verlorenen Dienstes, mal die Anzahl der UPasses in Kraft.

Zeitpunkt der Erstattung an die Föderation

Eine Erstattung wird von der Region innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Wiederaufnahme des Dienstes an die Föderation gezahlt.

TEIL VII — ZAHLUNGSPLAN

Fälligkeit der Zahlung

Die Zahlung aller fälligen Grundgebühren zusammen mit einer detaillierten Abstimmung gemäß Teil VIII dieses Abkommens erfolgt durch den Verband am ersten Tag des letzten Monats jedes Schuljahres an die Region (das „Fälligkeitsdatum“).

Verzugszinsen

Nach vier (4) Monaten ab Fälligkeit der Zahlung für jedes Schuljahr, wie in diesem Teil VII dargelegt, wird eine Verzugsgebühr mit einer Zinsbelastung von 1,0% pro Monat (12% pro Jahr) berechnet.

Recht der Region auf Prüfung

Die Region hat das Recht, die Bücher, Aufzeichnungen und Konten des Verbandes, wenn sie sich auf die Grundgebühr beziehen, jederzeit während der normalen Geschäftszeiten nach zweiundsiebzig (72) Stunden vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Verband zu prüfen, zu prüfen, Auszüge daraus zu ziehen und Kopien davon anzufertigen.

Die Region erkennt an, dass alle Bücher, Aufzeichnungen und Konten des Bundes im Zusammenhang mit der Grundgebühr vertrauliche Informationen darstellen.

TEIL VIII – ABGLEICH DER GRUNDGEBÜHR UND DER UPASS-GEBÜHREN

Abgleich

Mit der Zahlung für jedes Schuljahr wird der Verband gemäß Abschnitt VII dieses Abkommens einen Abgleich der Grundgebühren und UPass-Gebühren vornehmen, die vom Verband für das laufende Schuljahr auf der Grundlage von Abschlüssen erhoben und nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt werden. Die Abstimmung dient dem Ausgleich aller ausstehenden Gelder, die der Region oder der Föderation gemäß diesem Abkommen zustehen.

Informationen in der Abstimmung

Es wird erwartet, dass diese Abstimmung Folgendes beinhaltet:

  1. die Gesamtzahl der an der UW registrierten Studenten;
  2. die Gesamtzahl der berechtigten Studenten;
  3. die erhobenen Grundgebühren und UPass-Gebühren;
  4. die Anzahl der Rückerstattungen pro Schülerkategorie gemäß Teil IX; und
  5. andere Informationen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um Überweisungen und Bewertungen in Einklang zu bringen.

TEIL IX – RÜCKERSTATTUNGEN

Schüler, die nach Kategorie erstattungsfähig sind

Unbeschadet anderer hierin enthaltener Bestimmungen haben die folgenden Schüler nach Vorlage geeigneter und überprüfbarer Unterlagen durch einen berechtigten Schüler bei der Föderation (wie vom Verband festgelegt, vernünftigerweise handelnd) Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung ihrer UPass-Gebühr für ein bestimmtes Schuljahr vom Verband:

  1. UW-Studenten, die während eines bestimmten Schuljahres eine gültige Registrierung des Canadian National Institute for the Blind („CNIB“) behalten;
  2. UW-Studenten, die ihre Gebühren an UW zahlen, aber einen Großteil ihrer akademischen Kurse an einer Universität außerhalb der Region (außerhalb der Region Waterloo) im selben Schuljahr belegen, in dem sie für den UPass;
  3. UW-Studenten, die im Besitz einer gültigen Parkerlaubnis für barrierefreie Parkplätze sind, die vom Verkehrsministerium von Ontario ausgestellt wurde, und zu Beginn eines bestimmten Schuljahres bei UW Parking Services und dem Amt für Menschen mit Behinderungen registriert sind;
  4. UW-Studenten, die ihre Gebühren an UW zahlen, aber als Teil ihres Abschlusses, der nicht als Teil der kooperativen Ausbildung gilt, ein berufliches oder akademisches Praktikum außerhalb der Region Waterloo absolvieren; und
  5. andere außergewöhnliche Rückerstattungen wie von Zeit zu Zeit von beiden Parteien genehmigt werden.

Die Parteien vereinbaren, dass die UPass-Arbeitsgruppe im Rahmen ihrer Verwaltung des UPass-Programms die Anzahl der Studenten, die in die oben genannte Kategorie (c) fallen, überprüft und dass diese Kategorie (c) von Zeit zu Zeit geändert werden kann, wie von den Parteien einvernehmlich vereinbart.

Die UPass-Arbeitsgruppe kann von Zeit zu Zeit zusätzliche Studenten vorschlagen, die Anspruch auf eine Rückerstattung der UPass-Gebühr haben. Alle diesbezüglichen Änderungen müssen von beiden Parteien vor ihrem Inkrafttreten schriftlich vereinbart werden.

Erstattungsanträge

Erstattungsanträge müssen bis zum 30.September (Herbstsemester), 30. Januar (Wintersemester) und 30. Mai (Frühjahrssemester) eingereicht werden.

Rückerstattungsaufzeichnungen

Eine vollständige und endgültige Liste der erstatteten Pässe wird vom Verband geführt.

Erstattete Pässe werden im Rahmen des in Abschnitt VIII oben beschriebenen Abgleichs nach Kategorien zusammengefasst.

TEIL X – ÄNDERUNGEN DES EINSCHREIBESTATUS

Vor Ablauf der Drop-Deadline

Berechtigte Studierende, die die UW zum Herbst-, Winter- oder Frühlingsschluss gemäß dem UW Undergraduate-Kalender verlassen, erhalten eine vollständige Rückerstattung der UPass-Gebühr.

Nach Ablauf der Drop-Deadline

Berechtigte Studierende, die die UW nach Ablauf der Drop-Deadline gemäß dem UW Undergraduate-Kalender verlassen oder ihren Einschreibestatus an der UW ändern, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der UPass-Gebühr. In solchen Fällen haben berechtigte Studenten, die keine Rückerstattung erhalten, weiterhin Zugang zu UPass gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

TEIL XI — FAHRGASTDATEN

Bereitstellung von Fahrgastdaten an den Verband

GRT stellt mindestens einmal pro Schuljahr und auf Antrag des Verbandes aggregierte Fahrgastdaten über die Nutzung des UPass-Programms durch berechtigte Schüler in einer Weise zur Verfügung, die von GRT angemessen berücksichtigt werden kann und die der Verband vernünftigerweise verlangen kann.

TEIL XII – BETRÜGERISCHE AKTIVITÄTEN

GRT behält sich das Recht vor, die Gültigkeit eines UPass und die Identität des UPass-Benutzers zu überprüfen und die Nutzung des UPass aus wichtigem Grund zu verweigern, wie in den Richtlinien von GRT beschrieben, die online unter www.grt.ca .

Versuchte betrügerische Nutzung des UPass kann zu Strafen für Studenten und / oder Strafverfolgung nach geltendem Recht führen.

TEIL XIII – LAUFZEIT, ERNEUERUNG UND KÜNDIGUNG

Vertragslaufzeit

Diese Vereinbarung beginnt am 1. September 2020 und bleibt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren bis zum 31. August 2025 in Kraft (die „Laufzeit“).

Automatische Vertragsverlängerung

Diese Vereinbarung wird automatisch zu denselben Bedingungen wie hierin beschrieben für weitere fünf (5) Jahre verlängert, nachdem beide Parteien die Grundgebühr für eine Verlängerungslaufzeit vereinbart haben, es sei denn, eine Partei benachrichtigt die andere Partei mindestens einhundertachtzig (180) Tage vor dem Ende der dann aktuellen Laufzeit schriftlich über ihren Wunsch, die Vereinbarung zu kündigen.

Kündigung

Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von einhundertachtzig (180) Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen.

TEIL XIII – VERLORENE ODER GESTOHLENE PÄSSE

Die Region ist nicht verantwortlich für verlorene oder gestohlene Upässe. Berechtigte Studenten sind dafür verantwortlich, einen neuen UPass durch die von UW und der Föderation festgelegten Prozesse zu sichern.

TEIL XV – SCHIEDSVERFAHREN

Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt eine Streitigkeit zwischen der Region und der Föderation im Rahmen dieses Abkommens entsteht, wird diese Streitigkeit nach Mitteilung einer Partei an die andere, dass eine solche Streitigkeit besteht, an ein Schiedsverfahren nach solchen Regeln und zu einem solchen Zeitpunkt und Ort verwiesen, wie die Region und die Föderation sich gegenseitig vereinbaren.

Für den Fall, dass sich die Parteien in Fragen des Schiedsverfahrens nicht einigen können, gelten die Bestimmungen des Arbitration Act, 1991, S.O. 1991, c.17, in der geänderten Fassung.

Nichts im Vorstehenden hindert die Parteien jedoch daran, solche Streitigkeiten durch Diskussion oder Verhandlung auf für beide Seiten zufriedenstellende Weise beizulegen.

TEIL XVI – BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE SCHLIEßUNG VON BRT-DIENSTEN

Die Region wird den Verband informieren, sobald bekannt wird, dass BRT-Dienste aufgrund unvorhergesehener Umstände, d. H. schlechtem Wetter, Arbeitsunterbrechungen, eingestellt werden.

TEIL XVII – ÜBERNAHME DER VOLLEN VERANTWORTUNG

Jede Partei verpflichtet sich, die volle Verantwortung für jegliche Haftung und / oder Ansprüche zu übernehmen, die sich aus dem Verhalten, den Handlungen, Fehlern oder Unterlassungen ihrer Bediensteten, Vertreter oder Mitarbeiter ergeben können, die bei der Ausführung oder beabsichtigten Ausführung dieser Vereinbarung direkt oder indirekt und bei der Erfüllung der damit verbundenen Pflichten handeln.

PART XVII – INDEMNITY AND INSURANCE

Indemnity

Die Föderation und die Region entschädigen und halten sich gegenseitig und ihre jeweiligen gewählten Beamten, leitenden Angestellten, Angestellten, Freiwilligen, Vertreter, Auftragnehmer, Verwalter, Testamentsvollstrecker, Nachfolger und Abtretungsempfänger von jeglichen Verlusten, Schäden, Geldbußen, Strafen und Zuschlägen, Verbindlichkeiten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Haftung für Verluste, Schäden, Bußgelder, Strafen und b. Sach- und Personenschäden, einschließlich Tod), Urteile, Ansprüche, Forderungen, Klagegründe, verträge, Klagen, Klagen oder andere Verfahren jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahren oder straf-, verwaltungs- oder quasi-kriminelle Verfahren) und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwalts- und Mandantenkosten), die der freigestellten Partei entstehen können, wie auch immer verursacht, die sich aus oder in Verbindung mit, in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit oder als Folge von Handlungen oder Unterlassungen, ob fahrlässig oder anderweitig, der Freistellungsstelle, ihrer Mitarbeiter, Subunternehmer, Vertreter und zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger bei der Erfüllung dieser Vereinbarung ergeben.

Versicherung

Jede Partei bestätigt, dass sie eine ausreichende Versicherung für Ansprüche aus den in dieser Vereinbarung beschriebenen Aktivitäten hat und aufrechterhalten wird, um auf alle Ansprüche, Forderungen oder Handlungen zu reagieren, die damit begonnen wurden oder sich daraus ergeben.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung jeder Partei zu bestimmen, welcher zusätzliche Versicherungsschutz, falls vorhanden, für ihren eigenen Schutz und / oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag notwendig und ratsam ist. Eine solche zusätzliche Versicherung wird auf Kosten jeder Partei abgeschlossen und aufrechterhalten. Dies kann umfassen, ist aber nicht beschränkt auf, Eigentum, Betriebsunterbrechung, kommerzielle allgemeine Haftung, Cyber, Datenschutzverletzung Abdeckung, Fehler & Auslassungen, Kommunikations- und Medienhaftung, Netzwerk- und Informationssicherheitshaftung, Kostenerstattungsdeckung, Geräteausfall oder jede andere Expositionsart Abdeckung.

TEIL XVIII – STEUERN

Die HST-Überweisung liegt in der Verantwortung der Region in Bezug auf die Grundgebühr und in der Verantwortung des Bundes in Bezug auf die Verwaltungsgebühr, die als Teil der UPass-Gebühr enthalten ist.

TEIL XVII – MITTEILUNGEN

Alle Mitteilungen, die nach dieser Vereinbarung zulässig oder erforderlich sind, werden den Parteien persönlich zugestellt oder per vorausbezahltem Einschreiben an die folgenden Adressen gesendet. Per Einschreiben versandte Mitteilungen gelten drei Tage nach Versand als eingegangen.

An: Waterloo Undergraduate Student Association (WUSA)
Universität von Waterloo
Zentrum für Studentenleben, Raum 1116
200 University Avenue West
Waterloo, ON N2L 3G1
Fax# (519) 725-0992

Achtung: Vice President, Operations & Finance

An: Die regionale Gemeinde Waterloo
Grand River Transit
250 Strasburg Rd.
Kitchener, AUF N2E 3M6
Fax#: (519) 585-1060

Achtung: Director Transit Services

TEIL XX – VERTRAULICHE INFORMATIONEN

Anwendung der Gesetze

Der Verband erkennt an und stimmt zu, dass die Region der MFIPPA unterliegt.

Die Region und die Föderation erkennen an und stimmen zu, dass sie hinsichtlich der vertraulichen Informationen, die die Parteien gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung voneinander erhalten können, an alle geltenden Bundes- und Landesgesetze zum Schutz der Privatsphäre gebunden sind. Jede Partei wird die persönlichen Daten nur für Zwecke sammeln, verwenden und offenlegen, die allen geltenden Bundes- und Landesdatenschutzgesetzen entsprechen.

Offenlegung vertraulicher Informationen

Jede der Parteien verpflichtet sich, der anderen Partei alle personenbezogenen Daten offenzulegen, die zur Erleichterung und Vervollständigung der Dienste gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung erforderlich sind.

Nicht mehr benötigte personenbezogene Daten

Jede Partei wird alle gemäß dieser Vereinbarung gesammelten personenbezogenen Daten, die sich in ihrem Besitz befinden, unverzüglich zurückgeben oder vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

Sicherheitsmaßnahmen

Jede Partei stellt sicher, dass personenbezogene Daten durch wirtschaftlich angemessene verfahrenstechnische und technische Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden.

Unbefugter Zugriff

Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich benachrichtigen, wenn in ihrem Besitz befindliche personenbezogene Daten einem unbefugten Zugriff unterzogen wurden.

Bereitgestellte Informationen

Alle Informationen, die die Region oder die Föderation der anderen Partei zur Förderung dieses Abkommens offenlegt, gelten als vertraulich. Solche Informationen dürfen nur an Personen innerhalb der Föderation und der Region weitergegeben werden, die Zugang benötigen und ein „Bedürfnis zu wissen“ haben, um die Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung auszuführen, und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergegeben werden; vorausgesetzt jedoch, dass die Verpflichtung zur Geheimhaltung von Informationen nicht für Informationen gilt, die nicht von der:

  1. dem Empfänger bereits bekannt ist, wenn er offengelegt wird;
  2. wird ohne Verletzung dieser Vereinbarung Teil des öffentlichen Bereichs;
  3. wird vom Empfänger unabhängig und ohne Bezugnahme auf die erhaltenen vertraulichen Informationen entwickelt; oder
  4. ist gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet.

Fortbestand

Die Bestimmungen dieses Teils XX gelten auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung fort.

ZU URKUND Dessen haben die Parteien dieses Abkommens ab dem oben genannten Datum ausgeführt.

Unterlassungsanspruch

Jede Partei stimmt zu, dass jeder Verstoß gegen diesen Teil XX der offenlegenden Partei irreparablen Schaden zufügen kann, was die offenlegende Partei berechtigt, zusätzlich zu allen anderen rechtlichen und angemessenen Rechtsbehelfen einen Unterlassungsanspruch zu beantragen.

TEIL XXI – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Regelmäßige Überprüfungen

BRT und der Verband werden sich nach vernünftigem Ermessen treffen, um zukünftige BRT-Servicepläne, BRT-Geschäftspläne und Pläne zur Information und Förderung von UPasses zu überprüfen.

Vermarktung von Reiseoptionen

Die Parteien vereinbaren, zusammenzuarbeiten, um verschiedene Reiseoptionen für berechtigte Studenten, einschließlich der verschiedenen BRT-Dienste, zu identifizieren, zu kommunizieren und zu vermarkten und die Nutzung der BRT-Dienste zu fördern.

Ungeachtet einer Bestimmung dieser Vereinbarung gilt die Föderation aufgrund dieser Vereinbarung nicht als Handelsvertreter oder Partner von GRT oder der Region.

Kontaktperson

Der Verband benennt eine Person im Personal, die der tägliche Administrator der UPasses und die Kontaktperson in Bezug auf alle damit verbundenen Fragen ist.

Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den in dieser Vereinbarung enthaltenen Gegenstand dar und kann nur durch gegenseitige schriftliche Vereinbarung aller Parteien geändert werden.

Abtretung

Diese Vereinbarung kann vom Verband nicht ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Region abgetreten werden.

Elektronische Unterzeichnung & Gegenstücke

Diese Vereinbarung kann in Gegenstücken schriftlich oder durch elektronische Unterschrift ausgeführt und per Post, Fax oder anderen elektronischen Mitteln, einschließlich im Portable Document Format (PDF), zugestellt werden, von denen keine Kopie von allen Parteien ausgeführt werden muss, und alle diese Gegenstücke bilden zusammen eine Vereinbarung und sind ab dem oben genannten Datum eine gültige und verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien.