Utilitarismus v. Deontologie: Eine Philosophie für das Urheberrecht

Zusammenfassung

Das englischsprachige Urheberrechtssystem basiert auf Theorien des Utilitarismus, während das europäische System im Allgemeinen auf der Deontologie beruht. Eine Reihe besonderer Merkmale hilft uns bei der Identifizierung, welche Theorie ein Urheberrechtssystem unterstützt. Zum Beispiel zeigt die Verwaltung der moralischen Rechte von Autoren und Schöpfern diesen Unterschied sehr eloquent. In Europa, beginnend mit der Berner Übereinkunft von 1886, genießen Autoren und Schöpfer ein Recht auf Vaterschaft, ein Recht auf Erstveröffentlichung und ein Recht auf Integrität des Werkes; In den USA genießen hauptsächlich nur bildende Künstler einen ähnlichen Schutz gemäß dem Visual Artists Rights Act von 1990. In den letzten zehn Jahren hat die Europäische Union eine Reihe von Urheberrechtsrichtlinien verabschiedet, die sich dem amerikanischen System viel stärker nähern, als es in der Vergangenheit jemals für möglich gehalten wurde. Während die nationalen Rechtsvorschriften über Urheberpersönlichkeitsrechte intakt bleiben, orientieren sich die Richtlinie über Computerprogramme von 1991, die Datenbankrichtlinie von 1996, die Richtlinie über die Informationsgesellschaft von 2001 von 2001 und die Richtlinie über das Wiederverkaufsrecht von 2001 stark an der wirtschaftlichen Begründung des Urheberrechts. Die Arbeit versucht zu zeigen, wie dieser Ansatz in einer Zeit entstanden ist, in der keine wesentliche Änderung des philosophischen Denkens über das Urheberrecht in der Europäischen Union nachhaltig erscheint. Diese Arbeit versucht auch zu erklären, warum die wirtschaftliche Begründung die deontologische in der EU abgelöst zu haben scheint, und betont die Auswirkungen der Lobbyarbeit der Urheberrechtsindustrie und des Drucks von Kräften außerhalb der Europäischen Union. Das Werk kommt schließlich zu einem Schluss, der auf der Überlegenheit der deontologischen Argumentation hinter dem Urheberrecht beruht.