Vormundschaft einer Person, die geistig behindert oder entwicklungsbehindert ist

Wenn eine Person im Bundesstaat New York 18 Jahre alt wird, wird davon ausgegangen, dass sie rechtlich befugt ist, eine Entscheidung für sich selbst zu treffen. Dies bedeutet, dass keine andere Person eine persönliche, medizinische oder finanzielle Entscheidung für diese Person treffen darf. Wenn eine Person „geistig behindert oder entwicklungsbehindert“ ist, Schwierigkeiten hat, Entscheidungen für sich selbst zu treffen, und über 18 Jahre alt ist, können Sie das Ersatzgericht bitten, einen Vormund für sie zu ernennen.

Über Artikel 17-A Vormundschaft

Ein Artikel 17-A Vormundschaft ist nur für Personen, die „geistig behindert oder entwicklungsbehindert.“ Dies sind die rechtlichen Begriffe, die in Artikel 17-A des Surrogate’s Court Procedures Act verwendet werden.

Bei der Petition muss eine Bescheinigung eines Arztes und eines Psychologen oder zweier Ärzte eingereicht werden, aus der hervorgeht, dass die Person eine Behinderung hat und aufgrund einer geistigen Behinderung, einer Entwicklungsstörung oder einer traumatischen Kopfverletzung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln. Das Ersatzgericht kann einen Vormund der Person, des Eigentums oder beider ernennen.

Ein Artikel 17-A Vormundschaft ist sehr weit gefasst und deckt die meisten Entscheidungen ab, die normalerweise von einem Elternteil für ein Kind getroffen werden, wie z. B. Finanz- und Gesundheitsentscheidungen. Um Ihren Fall zu beginnen, verwenden Sie das kostenlose und einfache DIY Forms-Programm, um Ihre Petition zu stellen, oder Sie können sich an das Ersatzgericht wenden, um ein Vormundschaftspaket nach Artikel 17A zu erhalten.