Wann können Sie es einen fertigen Keller nennen?

Als Immobiliengutachter bekommen wir ständig Fragen zu Kellern – aber erst neulich wurden wir gefragt, was erforderlich ist, damit ein Keller als fertiger Keller gilt. Nach ein wenig Suche fanden wir alle möglichen DIY-Anleitungen und Formulare im Internet, aber keinen endgültigen Beitrag oder keine endgültige Webseite, die diese Frage beantwortet.

Wir wissen bereits, dass der Kellerraum nicht in einer Bruttowohnfläche einer Immobilie enthalten ist. Dies wirft die Frage auf: „Nun, was ist enthalten?“ Die Parameter für übergeordneten Wohnraum sind bei der Definition eines untergeordneten Raums nahezu identisch, mit einigen zusätzlichen oder standortbezogenen Regeln hier und da.

Also, was macht Wohnraum, oben oder unten?

Folgendes müssen Sie gemäß dem freiwilligen ANSI-Standard Z765 beachten-1996…

“ Wohnraum muss „ganzjährig wohntauglich“ sein – benötigt fest installierte Wärme mit einer kontinuierlichen Stromquelle (Strom, Erdgas, fest installierter Propantank oder Heizöl).

Durchgangsheizungen und fest installierte Fußleistenheizungen erfüllen die Anforderung, Fenstereinheiten und tragbare Raumheizungen jedoch nicht. „
„Die Böden müssen vollständig mit einem verlegten Belag (Teppich, Vinyl, Holz, Fliesen, Laminat oder gestanzter oder gebeizter Beton) bedeckt sein.

Freiliegender oder gestrichener Beton oder freiliegendes oder gestrichenes Sperrholz gilt nicht als fertiger Boden.“

Der fertige Raum muss zusammenhängend und direkt vom Rest des Wohnbereichs aus zugänglich sein. Fertige Räume, die keine festen Treppen oder direkten Zugang haben, wie Pflanzenregale, gelten nicht als Wohnbereich.

Fertige Räume, die nur über Leitern zugänglich sind, wie z. B. Lofts, gelten nicht als Wohnbereich. „
Ebene Decken müssen mindestens 7 Fuß hoch und mindestens 6 Fuß 4 Zoll unter Balken, Kanälen und anderen Hindernissen sein.

Unter Treppen gibt es keine Höhenbeschränkung.“

Solange Ihr Keller diese Standards erfüllt, können Sie ihn gerne als fertigen Keller bezeichnen.