Western Correctional Institution
Es gibt bis auf weiteres keine Besuche für Insassen, die in der Wohneinheit 2 wohnen.
Regulärer Zeitplan (Nicht Familientag)
Schutzhaft
Freitag bis Sonntag und Feiertage
7:00 p.m. – 9:00 p.m. (Anmeldung bis 8:15 p.m.)
Eingeschränkte Besuche (disziplinarische Trennung)
Nur Freitag
8:30 a.m. – 2:30 p.m. ( anmeldung bis 1:45 p.m.)
Eingeschränkte Besuche (administrative Trennung)
Freitag und Samstag
8:30 a.m. – 2:30 p.m. (Anmeldung bis 1:45 p.m.)
Allgemeine Bevölkerung
Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertage
8: 30 Uhr – 2:30 Uhr (Anmeldung bis 1:45 Uhr)
Die Dauer jedes Besuchs beträgt eine Stunde.
Häftlinge mit administrativer Trennung dürfen bis auf Weiteres freitags und samstags besucht werden.
Bis auf Weiteres findet keine Montagsbesichtigung statt.
Allgemeine Besuchsregeln
Allgemeine Bevölkerung, administrative Segregation und Schutzhaft Insassen sind zwei Besuche pro Woche erlaubt. Insassen der Mindestsicherheits- und Ehrenstufe dürfen drei Besuche pro Woche machen. Disziplinarische Trennung Insassen dürfen einen Besuch pro Woche.
Häftlingen ist nur ein Besuch pro Tag gestattet. Es sind nicht mehr als fünf Besucher gleichzeitig erlaubt, darunter nicht mehr als drei Kinder. Kleinkinder und Kinder werden als Besucher aufgenommen. Besucher unter 18 Jahren müssen jederzeit unter Aufsicht eines Erwachsenen sein, während sie sich auf Staatseigentum befinden, um Parkplätze einzubeziehen.
Besucher ab 16 Jahren müssen auf der Besuchsliste des Insassen stehen und einen Lichtbildausweis vorlegen. Kinder (18 Jahre und jünger), die den Insassen besuchen, müssen unmittelbare Familienangehörige des Insassen oder eines begleitenden Besuchers sein, der 18 Jahre oder älter sein muss und auf der Besuchsliste des Insassen steht.
Die Benutzung von Toiletten ist während des Besuchs verboten. Wenn entweder der Insasse oder ein Besucher die Benutzung der Toilette erfordert, Der Besuch wird zu diesem Zeitpunkt beendet. Bitte beachten Sie dies bei einem Besuch mit kleinen Kindern.
Alle Besucher werden einer Hundesuche, einem elektronischen Drogendetektionsgerät und / oder einer visuellen Mundsuche unterzogen, bevor sie einen Insassen besuchen dürfen. Darüber hinaus werden alle Besucher mit einem einstelligen Fingerabdruckscangerät (Web ID-Software) mit Fingerabdrücken versehen.
Wenn das Web-ID-System einen „Treffer“ anzeigt (was nur anzeigt, dass der Besucher Fingerabdrücke für kriminelle oder nicht kriminelle Zwecke gespeichert hat), erhält der Besucher ein Schreiben, in dem erklärt wird, dass der Besucher den Fingerabdruck-Identifikationsprozess nicht gelöscht hat und was notwendig ist, um fortzufahren. Nachdem der Besucher die erforderlichen Informationen übermittelt hat, wird der Direktor oder Beauftragte den Besucher (schriftlich) darüber informieren, ob seine Besuchsrechte genehmigt oder abgelehnt wurden.
Wenn Besucher den Metalldetektor nicht löschen können, wird ihnen der Zutritt verweigert. Es darf nichts in die Einrichtung gebracht werden, es sei denn, dies wurde vom Direktor oder Beauftragten genehmigt. Jeder Gegenstand, der auf andere als genehmigte Weise in die Einrichtung gebracht wird, ist Schmuggelware, und die Person, die den Gegenstand in die Einrichtung bringt, wird strafrechtlich verfolgt.
Kleiderordnung
Alle Besucher, einschließlich Kinder, müssen sich für den Besuch angemessen kleiden. Alle Kleidungsstücke müssen Sie vom Hals bis zu den Kniescheiben bedecken.
Folgende Kleidungsstücke dürfen nicht getragen werden:
- Röhrenoberteile, Tanktops oder Neckholderoberteile
- durchsichtige Kleidung
- Miniröcke, Minikleider, Shorts, Skorts oder Culottes (an oder über der Kniescheibe)
- formschlüssige Kleidung wie Trikots, Spandex und Leggings
- Kleidung, die den Bauch, die Seite, oder zurück
- Oberteile oder Kleider mit freizügigen Ausschnitten und / oder übermäßigen Splits
- Mäntel, Jacken, Tücher und Schals werden in einem geeigneten Bereich platziert (Ausnahmen gelten für religiöse Kopfbedeckungen)
- Duschschuhe oder Flip-Flops